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Sportgericht legt Strafe für Jens Brenner fest

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KFVA Altenburger Land
Das Sportgericht des KFVA tagte am Freitagabend und verhandelte dabei die Strafe für Jens Brenner. Für seine Rote Karte im Spiel gegen Eintracht Ponitz II wird er bis 28.02.2010 gesperrt, muss eine Geldstrafe in Höhe von 100 EUR zahlen und bekommt zudem die Kosten des Verfahrens aufgebrummt.

Von Seiten des Vereins hieß es in einer ersten Stellungnahme, dass das Urteil so wohl akzeptiert wird, verbunden mit der Hoffnung, dass dann Ruhe in diesen Fall einkehrt.

 

Freitag, 19. April 2024

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